Pausenrechner

Arbeitszeit Pausen Rechner

Der Pausenrechner ermittelt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestpause nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und prüft, ob Ihre tatsächliche Pausenzeit den Anforderungen entspricht.

Pausenzeit berechnen

Prüfen Sie, ob Ihre Pause den gesetzlichen Anforderungen nach ArbZG entspricht.

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Tagesverlauf

Gesetzliche Pausenzeit eingehalten

Bei 8.5h Brutto-Arbeitszeit schreibt § 4 ArbZG eine Mindestpause von 30 Minuten vor. Ihre Pause: 30 Minuten.

Pflichtpause

30m

Ihre Pause

30m

Netto-Zeit

8.00h

Aufteilbar in

2×15m

Gesetzliche Pausenregelungen (§ 4 ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in § 4 die Mindestpausenzeiten für Arbeitnehmer in Deutschland. Die Pausenregelung ist gestaffelt nach der Dauer der Brutto-Arbeitszeit.

Bis 6 Stunden: Keine Pflichtpause

Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Ruhepause.

6 bis 9 Stunden: Mindestens 30 Minuten

Die Pause kann in zwei Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

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Über 9 Stunden: Mindestens 45 Minuten

Die Pause kann in drei Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Häufige Fragen zum Pausenrechner

Darf die Pause in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden?
Ja, § 4 ArbZG erlaubt die Aufteilung der Ruhepause in mehrere Abschnitte. Jeder Abschnitt muss mindestens 15 Minuten betragen. Eine 30-Minuten-Pause kann in 2 × 15 Minuten aufgeteilt werden.
Zählt die Pause als Arbeitszeit?
Nein, Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Die Netto-Arbeitszeit ergibt sich aus der Brutto-Arbeitszeit abzüglich der Pausenzeit. Pausen werden nicht vergütet, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber keine Pause gewährt?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Einhaltung der Pausenzeiten sicherzustellen. Verstöße gegen § 4 ArbZG können mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden (§ 22 ArbZG).
Gelten die Pausenregelungen auch für Teilzeitkräfte?
Ja, die gesetzlichen Pausenregelungen gelten für alle Arbeitnehmer unabhängig von der Beschäftigungsart. Entscheidend ist die tatsächliche Brutto-Arbeitszeit am jeweiligen Arbeitstag.