Reduzierungsrechner

Arbeitszeit Reduzieren Rechner

Der Reduzierungsrechner simuliert die Auswirkungen einer Arbeitszeitreduzierung auf Gehalt, Freizeit und Rentenansprüche.

Arbeitszeit reduzieren – Auswirkungen berechnen

Simulieren Sie die Folgen einer Arbeitszeitreduzierung auf Gehalt und Freizeit.

Vorher

40h

3.800 €/M

Nachher

32h

3.040 €/M

Gehaltseinbuße

760 €/M

= 9120 €/Jahr

Neues Gehalt

80%

von Vollzeit

Mehr Freizeit

+1.6h/Tag

= 416h/Jahr

Urlaubstage

30

gleiche Tage/Woche

Recht auf Arbeitszeitreduzierung in Deutschland

Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten haben nach § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden.

Seit 2019 gilt zusätzlich die Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG): Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern können ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von 1 bis 5 Jahren reduzieren und danach zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren.

Häufige Fragen zur Arbeitszeitreduzierung

Kann der Arbeitgeber eine Arbeitszeitreduzierung ablehnen?
Der Arbeitgeber kann die Reduzierung nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen (§ 8 Abs. 4 TzBfG). Beispiele: wesentliche Beeinträchtigung der Organisation, unverhältnismäßige Kosten.
Was ist Brückenteilzeit?
Die Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) ermöglicht es Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern, ihre Arbeitszeit für 1 bis 5 Jahre zu reduzieren und danach automatisch zur Vollzeit zurückzukehren.
Wie wirkt sich die Reduzierung auf die Rente aus?
Eine Arbeitszeitreduzierung verringert die Rentenansprüche proportional. Bei 80 % Teilzeit fließen 80 % des Vollzeitgehalts in die Rentenberechnung ein. Entgeltpunkte werden entsprechend reduziert.
Muss ich einen bestimmten Prozentsatz reduzieren?
Nein, § 8 TzBfG legt keinen Mindest- oder Höchstprozentsatz fest. Die Reduzierung kann beliebig sein – von 39h auf 38h ebenso wie von 40h auf 20h.